Litujeme, tato stránka nemá český překlad.

Welche Befugnisse haben Ranger?

Fortbildung in Kooperation mit der Polizeischule Ainring im Haus zur Wildnis

Pressemitteilung Nr. 102/2024

Datum: 21.10.2024

Die Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung mit Vertretern der Polizeiinspektionen Zwiesel und Grafenau sowie den beiden Landratsämtern. (Foto: Nationalpark Bayerischer Wald)

Die Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung mit Vertretern der Polizeiinspektionen Zwiesel und Grafenau sowie den beiden Landratsämtern. (Foto: Nationalpark Bayerischer Wald)

Neuschönau. Ranger haben als Forstschutzbeauftragte kraft Bestätigung laut Bayerischem Waldgesetz im Nationalpark Bayerischer Wald die Rechte und Pflichten der Polizei. Dies bedeutet, dass sie durchaus mit sehr konkreten Befugnissen ausgestattet sind. Aufbauend auf dem Naturwachtlehrgang, der als Voraussetzung für die Ernennung zum Forstschutzbeauftragten absolviert werden muss, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei Ainring eine zweitägige Fortbildung im Haus zur Wildnis organisiert. Anhand konkreter Beispiele wurde das vorhandene Wissen anschaulich aufgefrischt und vertieft.

„Die Umsetzung der polizeilichen Rechte im Naturschutz ist ein sehr sensibles Thema. Eine umfangreiche und kompetente Ausbildung unserer Ranger ist uns daher sehr wichtig“, sagte Reinhold Gaisbauer, Leiter der Nationalparkwacht, zu Beginn der Fortbildung. „Deshalb war es mir ein großes Anliegen, dass diese Schulung zustande gekommen ist.“

Erster Polizeihauptkommissar Markus Mühlbauer und Erster Kriminalhauptkommissar Manfred Scharf von der Polizeischule Ainring lieferten den fachlichen Input und zeigten sich beeindruckt vom regen Interesse der anwesenden Ranger und Rangerinnen. Zu der Fortbildung waren auch Vertreter der örtlichen Polizeidienststellen sowie der Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Freyung-Grafenau und Regen geladen. „Uns verbindet bereits eine enge und gute Zusammenarbeit“, so Elke Ohland, Leiterin des Sachgebietes Regionales Netzwerk, Besuchermanagement und Nationalparkwacht. „Da ist diese Fortbildung eine gute Gelegenheit, die Abstimmung und Kommunikation zwischen unseren Behörden noch weiter zu verbessern.“

Bildunterschrift:
Die Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung mit Vertretern der Polizeiinspektionen Zwiesel und Grafenau sowie den beiden Landratsämtern. (Foto: Nationalpark Bayerischer Wald)


Bilder zur Mitteilung

Bei Klick auf das beigefügte Bildmaterial werden die Fotos in druckfähiger Auflösung dargestellt. Die Aufnahmen dürfen von Medien jeweils nur in Verbindung mit der dazugehörigen Mitteilung verwendet werden. Andere Nutzungsarten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.



Kontakt Pressestelle

Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Freyunger Straße 2
94481 Grafenau
08552 9600-132
08552 9600-144
08552 9600-105
pressestelle@npv-bw.bayern.de

Die Mitarbeiter der Pressestelle finden Sie in unserer Rubrik Ansprechpartner.

Zum Seitenanfang scrollen nach oben