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Naturschutz im Nationalpark

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Naturschutz im Nationalpark

Naturschutz ist im Nationalpark Bayerischer Wald, einem Hotspot der Biodiversität, ein übergeordnetes Ziel. Dies fußt schon allein auf der Nationalparkverordnung, aber auch auf internationalen Standards. So formuliert die Weltnaturschutzorganisation (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources – IUCN) als eine Hauptaufgabe von Nationalparks den „Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt zusammen mit der ihr zugrundeliegenden ökologischen Struktur und den unterstützenden ökologischen Prozessen“.

Als Ziele des Naturschutzes sind in der Nationalparkverordnung mehrere Bereiche verankert. So gehören neben dem Arten- und Biotopschutz auch Renaturierungen oder Monitoringprojekte zum Aufgabenfeld. Alle Maßnahmen werden dabei stets wissenschaftlich begleitet.

 

Natura 2000

Der Nationalpark Bayerischer Wald ist seit 1998 als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Damit ist er Teil eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten. In Bayern zählt er zu den größten Gebieten, die einen Doppelstatus besitzen. So ist die Region sowohl nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ( FFH-Richtlinie) als auch nach der Vogelschutzrichtlinie geschützt.

 

Biotop- und Artenschutz

 

Eine der besonders seltenen Pflanzen im Nationalpark ist Oellgaards Flachbärlapp.
Eine der besonders seltenen Pflanzen im Nationalpark ist der Oellgaards Flachbärlapp. Foto: Karsten Horn

Die natürlichen Waldökosysteme benötigen zu ihrer Erhaltung auf großer Fläche kein Management. Kleinere, pflegebedürftige Biotope innerhalb des Nationalparks bilden davon jedoch eine Ausnahme. So sind etwa Bergmähwiesen oder die Borstgrasrasen der Schachten auf menschliche Eingriffe angewiesen. Zudem gilt es botanische Sonderstandorte, etwa für die sehr seltenen Flachbärlappe oder die Vielteilige Mondraute, zu unterstützen. Diese Maßnahmen des Biotopschutzes genügen in der Regel auch dem Artenschutz. Bei einigen Tieren, Pflanzen und Pilzen sind aber weitere Anstrengungen nötig. So werden Brut- und Aufzuchtstätten von Vögeln besonders geschützt. Um Wanderfalken genug Ruhe zu garantieren, gibt es beispielsweise saisonale Wegesperrungen, für die vor allem in den Hochlagen lebenden störungsempfindlichen Auerhühner sogar ein Wegegebot in der Zeit von 15. November bis 15. Juli. Als weitere Instrumente des Artenschutzes werden etwa Nistkästen für Habichtskäuze bereitgestellt oder autochthone Eiben gefördert.

Renaturierungen

Aus der Zeit vor der Nationalparkgründung, als die Region noch forstwirtschaftlich genutzt wurde, stammt ein Netz von Infrastruktureinrichtungen, das zum Teil massiv in die Natur eingegriffen hat. So war die Fläche des Nationalparks Bayerischer Wald nicht nur von Forststraßen, sondern auch von Triftanlagen, Jagdeinrichtungen oder Wirtschaftsgebäuden überzogen. Kleinflächig wurden dabei dutzende Lebensräume, etwa Moore und Fließgewässer, stark verändert. Entsprechend der Nationalparkverordnung sollen diese menschlichen Eingriffe dort rückgängig gemacht werden, wo sonst auf lange Sicht naturschutzfachlich unbefriedigende Zustände hingenommen werden müssten oder eine Erholung auf natürlichem Wege nahezu ausgeschlossen ist. In diesem Zug werden beispielsweise nicht mehr benötigte Forststraßen rückgebaut. In Mooren und Moorwäldern werden vom Menschen geschaffene Entwässerungsgräben verschlossen und so der hydrologische Zustand verbessert. Außerdem werden Verbauungen in oder an Fließgewässern beseitigt – immer in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.

 

Monitoring

 

Zwei junge Habichtskäuze im Nistkasten

Zwei junge Habichtskäuze in einem Nistkasten der im Rahmen des Naturschutzminitorings überprüft wurde.

Zu den vielfältigen Naturschutzmaßnahmen zählt auch das „Monitoring“. Darunter versteht man die systematische und permanente Beobachtung, Überwachung sowie Dokumentation von Arten, Biotopen und natürlichen Prozessen. Bei negativen Entwicklungen soll so schnell ein Handlungsbedarf erkannt werden. Im Fokus stehen dabei besonders seltene oder sensible Arten und Lebensräume. Monitoring-Programme gibt es zum Beispiel für Auerhuhn, Habichtskauz oder Fledermäuse sowie für Moore und Gewässer.

 

Stützungs- und Wiederansiedlungsprojekte

In naturschutzfachlich besonders angespannten Situationen kommen auch Stützungs- oder Wiederansiedlungsprojekte infrage. Dabei sind jedoch die strengen Kriterien der Weltnaturschutzorganisation IUCN zu beachten. Historisch erfolgreich war etwa die Stützung der Auerhuhn-Population oder die Wiederansiedlung des Habichtskauzes. Auch das Vorkommen von freilebenden Luchsen in der Region ist einem Wiederansiedlungsprojekt zu verdanken, das im Bereich des angrenzenden Nationalparks Šumava in den 1980er Jahren von tschechischen Experten durchgeführt wurde. Aktuell laufen im Bayerischen Wald beispielsweise Maßnahmen zur Stützung des Brauns Schildfarns oder seltener totholzbewohnender Pilze. Darüber hinaus sollen seltene totholzbewohnende Urwaldrelikt-Käfer wiederangesiedelt werden.

 

 

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