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Nationalparkzentren öffnen am 26. Dezember

2G-Regelung in den Besuchereinrichtungen und im Tier-Freigelände

Pressemitteilung Nr. 87/2021

Datum: 16.12.2021

2G Regel ab 26.12.2021 auch im Hans-Eisenmann-Haus. Foto: Gregor Wolf

2G Regel ab 26.12.2021 auch im Hans-Eisenmann-Haus. Foto: Gregor Wolf

Grafenau. Das Hans-Eisenmann-Haus in Neuschönau, das Haus zur Wildnis in Ludwigsthal sowie die dazugehörigen Tier-Freigelände sind ab dem 26. Dezember täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Ein Eintritt ist nach den Vorgaben der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur mit 2G möglich, also für vollständig geimpfte und genesene Personen. Die entsprechenden Nachweise sowie der Personalausweis sind vor dem Besuch in den Nationalparkzentren vorzulegen. Kinder im Alter bis 12 Jahren sind vom Nachweis befreit, bis zum 12. Januar gilt dies auch für Jugendliche bis 18 Jahren.

Die Kontrollpunkte befinden sich im Nationalparkzentrum Lusen am Parkplatz P1 sowie im Hans-Eisenmann-Haus, die Parkplätze Altschönau, Thaddäus und Luchs sind gesperrt. Im Nationalparkzentrum Falkenstein können sich Besucher am Servicegebäude des Parkplatzes an der B11 sowie im Haus zur Wildnis anmelden. In den Tier-Freigeländen gilt auf den Aussichtskanzeln sowie in den Volieren eine Maskenpflicht.

Im Nationalparkzentrum Falkenstein bleibt die Steinzeithöhle geschlossen, aus organisatorischen Gründen kann auch das Waldgeschichtliche Museum in St. Oswald nicht geöffnet werden. Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen gibt es auf der Homepage des Nationalparks Bayerischer Wald.


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