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Nächster Schritt bei der Nationalparkerweiterung

Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 22. November

Pressemitteilung Nr. 78/2021

Datum: 18.11.2021

Der Entwurf zur Änderung der Nationalparkverordnung liegt ab 22. November öffentlich aus. (Foto: Gregor Wolf / Nationalpark Bayerischer Wald)

Der Entwurf zur Änderung der Nationalparkverordnung liegt ab 22. November öffentlich aus. (Foto: Gregor Wolf / Nationalpark Bayerischer Wald)

Grafenau. Um den Nationalpark Bayerischer Wald in der Gemeinde Mauth erweitern und weiter arrondieren zu können, ist eine Änderung der Nationalparkverordnung nötig. Der Entwurf, der auch die Anpassung von Vorschriften zur Borkenkäferbekämpfung vorsieht, wird derzeit abgestimmt und kann auch von Bürgern öffentlich eingesehen werden. Vom 22. November bis einschließlich 21. Dezember liegt die geplante Verordnung mit Karten und dem Umweltbericht unter anderem an den Landratsämtern in Freyung und Regen sowie bei den Nationalpark-Gemeinden aus.

Während der Auslegungsfrist und bis spätestens 31. Januar 2022 können Bedenken und Anregungen direkt bei den Landratsämtern oder Gemeinden vorgebracht werden, auch Stellungnahmen per Mail sind an poststelle@stmuv.bayern.de möglich. Für die Einsicht sind die jeweils vor Ort geltenden Öffnungszeiten und coronabedingten Zugangsvorschriften der Landratsämter und Rathäuser zu beachten. Zusätzlich kann der Verordnungsentwurf auch im Internet eingesehen werden und zwar unter: www.np-bw.de/erweiterung


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Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
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94481 Grafenau
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