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Dem Auerhuhn zuliebe: Wandern in Kerngebieten des Nationalparks vorübergehend nur auf markierten Wegen erlaubt

Pressemitteilung Nr. 0127/14

Datum: 13.11.2014

Beeindruckend und bedroht: Das Auerhuhn im Nationalpark Bayerischer Wald. Das Einhalten von Einschränkungen im Betretungsrecht hilft diesem seltenen Vogel, bei uns zu überleben. (Foto: Sascha Rösner)

Beeindruckend und bedroht: Das Auerhuhn im Nationalpark Bayerischer Wald. Das Einhalten von Einschränkungen im Betretungsrecht hilft diesem seltenen Vogel, bei uns zu überleben. (Foto: Sascha Rösner)

Ab dem 16. November 2014 greift wieder die alljährlich wiederkehrende saisonale Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald: In den Kerngebieten, die dem Schutz besonders störempfindlicher Tier- und Pflanzenarten dienen, dürfen nur markierte Wege benutzt werden. Nicht markierte Wege, die sogenannten „sonstigen Wege und Steige“ wie etwa der Grenzsteig, dürfen bis zum 14. Juli 2015 nicht begangen werden. Einige Grenzübertrittstellen wie beispielsweise am Lackaberg und bei der Hirschbachschwelle sind daher in diesem Zeitraum auch nicht erreichbar. Bestehende und aktuell angebrachte Hinweisschilder an den Zugängen in die Kerngebiete helfen, den genauen Geltungsbereich des saisonal beschränkten Betretungsrechtes zu erkennen.

Die Kerngebiete des Nationalparks Bayerischer Wald befinden sich vor allem in sensiblen Hochlagenbereichen, wo das Auerhuhn zu Hause ist. Die ökologischen Ansprüche dieses eindrucksvollen Charaktervogels naturnaher Hochlagenwälder sind sehr komplex und so gibt es außerhalb der Alpen nur noch wenige Populationen in Mittelgebirgen wie dem Bayerischen und dem Böhmerwald. Besonders gefährdet sind Auerhühner während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit durch Nichteinhaltung des Wegegebots. Speziell im Winter führt jedes Aufschrecken beispielsweise durch Schneeschuhgänger oder Skiläufer abseits markierter Wege zu enormem Energieverlust, was zum Tod der Vögel führen kann.

Um ein Überleben dieser vom Aussterben bedrohten Rote-Liste-Art zu ermöglichen, sind konsequente Schutzmaßnahmen unabdingbar nötig. Die Nationalparkverwaltung bittet daher alle Wanderer, Wintersportler und sonstigen Naturfreunde, das Ruhebedürfnis des Wappenvogels unserer Region zu respektieren, indem sie in den Kerngebieten zwischen Mitte November und Mitte Juli auf den markierten Wegen bleiben. Diese saisonale Einschränkung des Betretungsrechts in den Kerngebieten des Nationalparks ist per Verordnung von der Regierung Niederbayern vorgeschrieben.

Bildunterschrift:

Beeindruckend und bedroht: Das Auerhuhn im Nationalpark Bayerischer Wald. Das Einhalten von Einschränkungen im Betretungsrecht hilft diesem seltenen Vogel, bei uns zu überleben. (Foto: Sascha Rösner)

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