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Zum Schutz von Mensch und Natur auf Radwegen radeln

Nach Unfall am Falkenstein weist Nationalparkverwaltung auf Vorschriften hin

Pressemitteilung Nr. 39/2018

Datum: 28.05.2018

Nur auf deutlich gekennzeichneten Strecken ist das Radfahren im Nationalpark erlaubt.  (Foto: Annette Nigl / Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald)

Nur auf deutlich gekennzeichneten Strecken ist das Radfahren im Nationalpark erlaubt. (Foto: Annette Nigl / Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald)

Grafenau/Ludwigsthal. Neben Wanderern kommen auch immer mehr Radfahrer in den Nationalpark Bayerischer Wald, um die unberührte Natur zu genießen. Wie wichtig es für Mitglieder dieser Gruppierung ist, sich dabei an die bestehenden Regelungen zu halten, zeigt ein Unfall, der sich kürzlich im Gebiet des Falkensteins ereignet hat. Ein Radfahrer, der auf einem Wanderweg unterwegs war, ist gestürzt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Aus diesem Anlass weist Nationalparkleiter Dr. Franz Leibl auf die Vorschriften im Nationalparkgebiet hin.

„Der Nationalpark Bayerischer Wald steht für sanften Tourismus“, so Leibl. Nur auf deutlich gekennzeichneten Strecken ist das Radfahren im Nationalpark erlaubt. Der jüngst geschehene Unfall zeige, dass es zum einen für die Radfahrer selbst gefährlich sei, Wanderwege zu benutzen. Diese seien aufgrund von Wurzeln und Unebenheiten oft schwierig zu befahren. Gleiches gelte für die Benutzung von Forststraßen. Hier sind Holzlaster sowie Betriebsfahrzeuge des Nationalparks unterwegs. „Begegnungen können für Radfahrer gefährlich sein“, so Leibl. „Außerdem wollen wir auch Wanderer schützen und Zusammenstöße mit Radfahrern vermeiden.“ Gerade jetzt zu Beginn der Sommersaison seien im Nationalpark auch wieder viele Familien mit Kindern oder ältere Menschen unterwegs. „Hier heißt es Rücksicht nehmen. Wenn sich alle Besucher an die Trennung von Wander- und Radwegen halten, können wir Unfälle vermeiden.“ Zu beachten sei auch die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, die auf Radwegen gilt.

Dass diese Regelung auch dazu dient, die Natur und die darin lebenden Tiere zu schützen, zeigt ein weiteres bestehendes Problem im Bereich des Hochschachten bei Frauenau. Schon seit Jahren finden die Ranger des Nationalparks auf einem Bereich des Rundwegs mit der Markierung „Wolf“ vermehrt überfahrene Blindschleichen. „Wir haben dort ein großes Aufkommen von diesen Reptilien“, erklärt Leibl. Wenn Radfahrer unerlaubt und in hohem Tempo den Wanderweg benutzen, schaffen es die Tiere oft nicht zu fliehen und werden überfahren. „Daher ist es auch aus Gründen des Natur- und Tierschutzes wichtig, dass Radfahrer nur extra ausgewiesene Strecken benutzen.“

Das Radwegnetz im Nationalpark mit vielen faszinierenden Routen ist über 200 Kilometer lang und bestens markiert. Eine Karte mit den Radwegen gibt es in allen Tourist-Infos der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald sowie in den Shops der beiden Nationalparkzentren.

 

Bildunterschrift:

Nur auf deutlich gekennzeichneten Strecken ist das Radfahren im Nationalpark erlaubt.  (Foto: Annette Nigl / Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald)

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