Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald

 

In den Kerngebieten des Nationalparks Bayerischer Wald gilt ganzjährig ein Wegegebot. Das besagt, dass man sich in den sensiblen Bereichen des Schutzgebiets – etwa in den Hochlagen und Mooren – nur auf dezidiert ausgeschilderten Wegen bewegen darf. Dadurch werden besonders störempfindliche Tier- und Pflanzenarten geschützt. Hinweisschilder an den Zugängen in die Kerngebiete helfen, den Geltungsbereich dieser Regelung zu erkennen.

Die Kerngebiete des Nationalparks Bayerischer Wald befinden sich vor allem in sensiblen Hochlagenbereichen, wo unter anderem das bedrohte Auerhuhn zu Hause ist. Der eindrucksvolle Charaktervogel der Region stellt sehr hohe Ansprüche an seinen Lebensraum – vor allem in Bezug auf weitläufige, ungestörte Rückzugsräume. Deswegen lebt in Deutschland außerhalb der Alpen nur noch im Bayerischen Wald eine stabile Population des Waldvogels. Besonders gefährdet sind die Auerhühner in den Wintermonaten sowie während der Balz und der Aufzucht der Küken. Werden die Vögel in diesen Zeiten aufgeschreckt, etwa von querfeldein gehenden Ski- oder Schneeschuhwanderern, verlieren die Tiere bei ihrer Flucht viel wertvolle Energie. Das kann das sichere Todesurteil für die Auerhühner sein. Um ein Überleben der vom Aussterben bedrohten Rote-Liste-Art zu ermöglichen, ist ein konsequentes Einhalten des Wegegebots notwendig.

Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald bittet daher alle Wanderer, Wintersportler und Naturfreunde eindringlich darum, sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Nur so kann das Ruhebedürfnis der Auerhühner gestillt werden. Diese Einschränkung des Betretungsrechts in den Kerngebieten des Nationalparks ist per Verordnung von der Regierung Niederbayern vorgeschrieben.

Von 15. Juli bis 15. November dürfen neben den markierten Wanderwegen auch die in der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald definierten sonstigen Wege und Steige, das sind nicht mehr markierter Wege, sowie der Grenzsteigs begangen werden.

 

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